Die Tätigkeit im Überblick

Je nach erworbener Berechtigung können Schienenfahrzeugführer/innen unterschiedliche schienengebundene Fahrzeuge zusammenstellen und diese selbstständig bedienen und führen.

Schienenfahrzeugführer/innen arbeiten hauptsächlich in Betrieben des Eisenbahnverkehrs sowie in der Personenbeförderung mit Stadtschnellbahnen, U-Bahnen und Straßenbahnen.

Zugang

Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist üblicherweise eine Ausbildung im Bereich Transport und Verkehr, vorzugsweise im Schienenverkehr, erforderlich.

Aufgaben und Tätigkeiten (Kurzform)

Schienenfahrzeugführer/innen haben mit Schienenfahrzeugen unterschiedlichen Typs zu tun, z.B. mit Lokomotiven, Triebwägen, S- und U-Bahn-Zügen oder Straßenbahnen. Die Berechtigung zum Führen solcher Fahrzeuge können sie in drei verschiedenen Klassen erwerben: auf Rangierfahrten, auf festgelegten regionalen Strecken mit genauen Kriterien für die Betriebsverhältnisse und schließlich für alle übrigen Zwecke.

Vor Fahrtantritt prüfen sie Antrieb, Bremsen sowie Kommunikations- und Sicherheitseinrichtungen ihres Fahrzeugs. Während der Fahrt beobachten Schienenfahrzeugführer/innen die Fahrstrecke und Bordinstrumente, beachten Signale, melden sich regelmäßig über Zugfunk beim zuständigen Stellwerk und achten darauf, dass sie den Fahrplan einhalten können. Sie befördern vor allem Personen, transportieren aber auch Stück-, Express- und Gefahrgut. Außerdem führen sie eigenständig Verschubtätigkeiten wie Kuppeln, Bremsen und Sichern von Fahrzeugen durch.

Bei technischen Störungen sorgen sie für Abhilfe und verhindern Folgeschäden.